Im Ablauf folgt auf die veterinärmedizinische Vorbereitung die logistische und zollrechtliche Seite. Alle Pferde müssen über eine zugelassene Grenzkontrollstelle (z. B. Calais) einreisen, wo eine SPS-/SIVEP-Kontrolle mit derzeit 275 £ pro Pferd anfällt; bei notwendigem Abladen kommen 45 £ hinzu. Parallel dazu muss die Zollabfertigung vorbereitet werden, wofür sowohl in UK als auch in der EU eine EORI-Nummer nötig sein kann. Die Zollagentur berechnet für die Abfertigung typischerweise rund 300 £, hinzu kommt in UK oft ein Ausfuhrzoll-Dokument von etwa 200 £. Der Transport in einem Sammeltransport liegt derzeit bei etwa 800 £ pro registriertem Pferd. Für den Coggins-Test sind ca. 15 £ anzusetzen, das Exportgesundheitszeugnis inkl. OV-Signatur liegt bei etwa 250 £.
Für das Kostenbeispiel gehen wir von einem Kaufpreis von 5.000 £ für ein Dales Pony aus. Addieren wir Transport (800 £), Gesundheitszeugnis (250 £), SPS-/SIVEP-Kontrolle (275 £), UK-Ausfuhrdokument (200 £), Coggins-Test (15 £) und Zollagent (300 £), ergibt sich eine technische Zwischensumme von ca. 6.840 £. In Deutschland fällt auf Kaufpreis plus Fracht (5.000 £ + 800 £ = 5.800 £) die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an, also rund 1.102 £. Bei nicht registrierten Pferden bzw. Wallachen kommt zusätzlich die EU-Einfuhrsteuer von 11,5 % auf dieselbe Bemessungsgrundlage hinzu (≈ 667 £). Damit liegt die Gesamtsumme für ein registriertes Pony bei rund 7.900 £, für ein nicht registriertes Pony bei rund 8.600 £. Der tatsächlich zu zahlende Endbetrag hängt vom Wechselkurs am Tag der Verzollung ab und kann sich durch Abladen am BCP leicht erhöhen.
Zusammenfassend zeigt sich: Der eigentliche Pferdepreis bildet nur den größten Einzelposten, nicht aber den Gesamtaufwand. Den zweitgrößten Block stellen die umsatz- und ggf. einfuhrzollrechtlichen Abgaben im Bestimmungsland dar. Wer mehrere Pferde gleichzeitig holen will oder registrierte Pferde importiert, kann organisatorische Hürden senken und Steuerlast reduzieren.
Alle Pferde müssen für die Reise einen gültigen Equidenpass haben. Duplikate von Pässen werden akzeptiert, jedoch keine Fotokopien. Der Pass muss bei der Abholung des Pferdes vorliegen. Es ist illegal, Pferde ohne den Originalpass zu transportieren, selbst für Transporte innerhalb des Vereinigten Königreichs. Alle Pässe müssen Abschnitt IX „Menschlicher Verzehr” enthalten.
Wenn das Pferd kastriert wurde, aber im Pass noch als Hengst geführt wird, muss ein Tierarzt, dies bei der Blutentnahme ändern, oder es muss eine separate Erklärung erstellt werden, aus der hervorgeht, dass das Pferd nicht unkastriert ist.
Pferde müssen für den Transport/Export nach Europa nicht über einen aktuellen Impfschutz verfügen. Man sollte sich jedoch mit dem neuen Pferdestall in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass dieser keine eigenen Einreisebestimmungen hat. Es sind Impfungen innerhalb einer Woche vor der Abholung zu vermeiden, um Nebenwirkungen zu verhindern.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Pferde unabhängig von ihrem Alter mit einem Mikrochip versehen sein müssen. Da Mikrochips gelegentlich versagen, sollten sie vom Tierarzt überprüft werden, wenn sie in letzter Zeit nicht ausgelesen wurden. Wenn der Mikrochip bei der Unterzeichnung der Papiere nicht gelesen werden kann, führt dies zu Verzögerungen/zusätzlichen Kosten, die alle vom Besitzer des Pferdes zu tragen sind.
Für den Export nach Europa müssen alle Pferde einer Blutuntersuchung auf infektiöse Anämie (Cogginstest) unterzogen werden, die im APHA-Labor in Weybridge durchgeführt werden muss. Die Untersuchung muss zum Zeitpunkt der Ankunft in Europa innerhalb von 90 Tagen gültig sein; die 90 Tage beginnen mit dem Datum der Probenentnahme. Dies muss vor Abholung des Pferdes, durch ein Transportunternehmen, erfolgen. Es wird der Originalbericht des APHA-Labors in Weybridge benötigt. Das Datum der Probenentnahme sowie den Namen des Pferdes und die Mikrochip-Nummer aus dem Pferdepass müssen durch den Tierarzt auf dem Einreichungsformular vermerkt sein. Wenn diese Angaben nicht auf dem Laborbericht enthalten sind, müssen sie später hinzugefügt werden, und die APHA erhebt eine Verwaltungsgebühr.
GESUNDHEITSZEUGNIS
Um das Exportgesundheitszeugnis zu erhalten, unterliegen Pferde den Aufenthaltsbestimmungen des Vereinigten Königreichs. Alle Pferde müssen unmittelbar vor dem Export auf einem Gelände unter der Aufsicht eines amtlichen Tierarztes (OV) gehalten werden. Die Aufenthaltsbestimmungen des Vereinigten Königreichs müssen vorab geprüft werden. Die OV-Erklärung muss von dem für das Gelände im Vereinigten Königreich zuständigen Amtstierarzt (OV) unterzeichnet und vor der Abholung des Pferdes per E-Mail an das Transportunternehmen zugeschickt werden. Der Termin für die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses sollte so kurz wie möglich vor dem Abholtermin mit dem zuständigen OV vereinbart und das Dokument sollte auf den Tag der Abholung datiert sein. Es ist empfehlenswert sich genau zu erkundigen welcher Tierarzt das Dokument unterzeichnen darf. Es ist anschließend an das Transportunternehmen zu senden und von diesem unterzeichnen zu lassen.
Nicht registrierte Equiden werden anhand des Passes bestimmt, der ihnen ausgestellt wurde. Alle Equiden, die nicht in einem von der EU anerkannten Zuchtbuch oder einer nationalen Zweigstelle einer internationalen Renn- oder Wettkampforganisation (wie der FEI) eingetragen sind, werden als nicht registriert exportiert. Alle Wallache gelten als nicht registrierte Equiden.
Nicht registrierte Pferde unterliegen strengeren Transportvorschriften – beispielsweise dürfen sie nicht transportiert werden, wenn die APHA die Temperaturen als zu hoch oder zu niedrig erachtet, und sie müssen während des Transports längere Ruhepausen einlegen. Nicht registrierte Pferde dürfen maximal 24 Stunden transportiert werden und müssen dann mindestens 24 Stunden an einem registrierten Stall (Kontrollstelle) pausieren. Das bedeutet, dass es aufgrund dieser strengen Transportvorschriften je nach Gesamtlänge der Reise nicht immer möglich ist, nicht registrierte und registrierte Pferde in einer gemeinsamen Ladung zu transportieren. In der Regel werden nicht registrierte Pferde gruppiert und in einem „nicht registrierten Sammeltransport” transportiert. Das bedeutet, dass man möglicherweise einige Wochen warten muss, bis ein geeigneter Transport angeboten werden kann.
Wenn Sie eine Mischung aus registrierten und nicht registrierten Pferden haben und möchten, dass diese zusammen transportiert werden, gelten für die registrierten Pferde die gleichen Transportvorschriften wie für die nicht registrierten Pferde.
VETERINÄR-, GESUNDHEITS- UND PFLANZENSCHUTZ (SPS) SIVEP (VETERINÄR- UND PFLANZENSCHUTZ-GRENZKONTROLLSTELLE) KONTROLLE
Alle Pferde müssen unabhängig von den Umständen über eine zugelassene Grenzkontrollstelle (BCP) nach Europa einreisen. Für die Inspektion der Pferde am BCP muss mindestens 3 Werktage vor der Reise ein Termin vereinbart werden, wobei ein Entwurf des Ausfuhrgesundheitszeugnisses vorzulegen ist. Der Tierarzt prüft den Entwurf des Zeugnisses und teilt mit, ob Änderungen erforderlich sind. Am Tag vor der Einreise (oder am letzten Arbeitstag) unterzeichnet der britische Tierarzt das Gesundheitszeugnis, und eine Kopie dieses unterzeichneten endgültigen Zeugnisses wird erneut zur Überprüfung an SIVEP geschickt. Sobald der Tierarzt das Zeugnis akzeptiert hat, wird grünes Licht für die Einreise des Pferdes gegeben.
Die Grundkosten für die SPS-SIVEP-Kontrolle am Grenzkontrollpunkt Calais für die Einreise in die EU betragen 275 £ pro Pferd. Wenn wir jedoch vom Tierarzt aufgefordert werden, die Pferde für eine körperliche Untersuchung auszuladen, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 45 £ pro Pferd für die Nutzung eines Stalls an. Dies wird erst am Tag der Ankunft vor Ort entschieden. Pferde werden nur ausgeladen, wenn es Fragen gibt.
In Großbritannien ansässige Exporteure/Importeure sollten EORI-registriert sein. Um eine britische EORI-Nummer zu beantragen muss man folgendem Link folgen: https://www.gov.uk/eori
Die britische EORI-Nummer ist kostenlos und dient zur Registrierung in der Zolldatenbank. Ab dem 1. April 2023 ist dies für alle Importeure/Exporteure im Vereinigten Königreich erforderlich, unabhängig davon, ob privat oder gewerblich, da das Zollsystem von CHIEF auf CDS umgestellt wird. Wenn man nicht berechtigt ist eine EORI-Nummer zu beantragen, muss man jemanden beauftragen, der dies ist. Als Privatperson meldet man sich mit dem persönlichen Government Gateway-Login an und wählen Sie bei der Abfrage nach dem Grund für die Beantragung „Privatperson” aus. Als Unternehmen muss man sich mit dem Government Gateway-Login des Unternehmens anmelden, um sicherzustellen, dass es mit dem Unternehmen verknüpft ist. Die EU-EORI-Nummer muss bei den Behörden des Herkunftslandes beantragt werden und ist nur erforderlich, wenn man als Unternehmen handelt.
Ein Transportunternehmen veranlasst die Einfuhrzollabfertigung in dem Namen des neuen Besitzers bei einem Einfuhrzollagenten. Die anfallenden Gebühren werden einem direkt vom EU-Einfuhrzollagenten in Rechnung gestellt. Dies geschieht in der Regel 24 bis 72 Stunden vor der Abreise des Pferdes aus Dover und muss sofort nach Erhalt bezahlt werden. Die Zollpapiere werden dem Transportunternehmen erst nach Zahlungseingang ausgehändigt, daher kann es England vor Zahlungseingang nicht verlassen. Die Gebühr schließt die EU-Zollabfertigungsdokumente und die EU-Einfuhrsteuer aus.
Der erste Teil ist die EU-Einfuhrsteuer: Der Satz für die EU-Steuer beträgt 11,5 %. Reinrassige Stuten und Hengste (registrierte pferde) sind automatisch von der Steuer befreit. Die Abgabe für Wallache und nicht registrierte Stuten/Hengste wird auf der Grundlage des angegebenen Wertes des Pferdes auf der Verkaufs-/Proforma-Rechnung und der Transportkosten (Fracht) berechnet. Die Steuerbefreiung für registrierte Pferde gilt nur bei dauerhafter Einfuhr in die EU.
Der zweite Teil ist die EU-Einfuhrumsatzsteuer: Der Umsatzsteuersatz hängt davon ab, in welchem Land in Europa die Zollabfertigung erfolgt, liegt jedoch in der Regel zwischen 20 und 22 %. Alle Pferde unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer wird wie oben beschrieben auf den Wert der Zollabgaben berechnet – falls zutreffend – zuzüglich des angegebenen Wertes des Pferdes auf der Verkaufs-/Proforma-Rechnung und der Transportkosten (Fracht).
Import als Privatperson:
Wenn der EU-Importeur im Bestimmungsland des Pferdes für Mehrwertsteuer und EORI registriert ist, kann das Verfahren nach Regelung 42 für die Einfuhr angewendet werden. Das bedeutet, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht physisch bezahlt werden muss. Es müssen zusätzliche Unterlagen ausgefüllt, an das Transportunternehmen (welches bei der Dokumentation untertützt) gesendet und zusätzliche Kosten durch den Zollagent bezahlt werden. Wenn für das Pferd Zollgebühren anfallen, müssen diese weiterhin bezahlt werden.
Unabhängig davon, in welcher Währung die Verkaufs-/Proforma-Rechnung ausgestellt ist, wird die Rechnung für die Einfuhrgebühren in Euro ausgestellt, sodass der endgültige Betrag vom aktuellen Wechselkurs abhängt.
• Wallache, die im Pass noch als unkastriert/Hengste aufgeführt sind, müssen von einem Tierarzt mit einem Stempel versehen werden, um zu zeigen, dass sie kastriert sind, oder eine Erklärung eines Tierarztes vorlegen
• Kopie des Original-Bluttestberichts auf Infektiöse Anämie von APHA Weybridge (Cogginstest). Dies muss das vollständige Original-PDF-Dokument des Labors sein. Das Datum der Probenahme muss auf dem Laborformular angegeben sein, ebenso wie der Name des Pferdes im Pass und die Mikrochip-Nummer. Die 90-tägige Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Datum der Probenahme.
• Erklärung des amtlichen Tierarztes (OV) für die Ausfuhr eines Pferdes in die EU. Diese sollte vom Tierarzt so kurz wie möglich vor dem Abholtermin unterzeichnet und mit dem Datum unmittelbar vor der Abholung versehen sein. Der Tierarzt muss das Pferd nicht besuchen, um diese Erklärung zu unterzeichnen
• Kopie der Verkaufs-/Proforma-Rechnung. Wenn das Pferd seit weniger als 6 Monaten in Ihrem Besitz ist, wird für die Zollabfertigung eine Kopie der Verkaufsrechnung benötigt. Wenn das Pferd seit mehr als 6 Monaten im Besitz ist und kein Verkauf stattgefunden hat, benötigt es eine Proforma-Rechnung. Das Transportunternehmen kann eine Vorlage dafür zusenden
• Nachweis des Wertes des Pferdes entsprechend der oben genannten Rechnung. (Nachweis der Banküberweisung/Versicherungsunterlagen/tierärztliche Erklärung usw.)
• EORI-Nummern für den britischen Exporteur. EORI-Nummer für den EU-Importeur, nur für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen erforderlich.
• UK-EU-Exportgesundheitszeugnis einschließlich Antrag und amtstierärztlicher Unterschrift 250 £ pro Pferd
• Erstellung eines CHED-A und SPS-SIVEP-Inspektion am Grenzkontrollpunkt im Hafen von Calais für die Einreise in die EU 275 £ pro Pferd. Ggf. zusätzlich 45 £ falls das Pferd abgeladen werden muss
• GB-Ausfuhrzollabfertigungsdokument 200 £ pro Pferd
• Bluttest auf infektiöse Anämie 15 £
• Einfuhrumsatzsteuer = (Kaufpreis des Pferdes + Transportkosten (ca. 800 £)) x 0,19 (Mehrwertsteuer in Deutschland)
• Zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer für nicht registrierte Pferde (Wallache) = (Kaufpreis des Pferdes + Transportkosten (ca. 800 £)) x 0,115
• Bearbeitungsgebühr durch Einfuhrzollagenten 300 £
ACHTUNG: Wechselkurs von £ in Euro beachten!